Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder einen positiven Einfluss auf die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person haben. Einen gesetzlichen Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln haben Pflegebedürftige unter folgenden Voraussetzungen:
✓ Es muss ein Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 (ehemals Pflegestufe 0, 1, 2, 3) festgestellt werden.
✓ Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer stationären Senioreneinrichtung oder einem Pflegeheim).
✓ Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson alleine oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
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