Der 75-jährige Helmut Müller lebt allein in seiner Wohnung im 2. Stock ohne Aufzug. Er leidet an keinen kognitiven oder körperlichen Einschränkungen, lediglich eine rheumatische Erkrankung erschwert ihm das eigeständige Anziehen. Das Putzen seiner Wohnung und das Treppensteigen mit den Einkaufstüten fallen ihm zunehmend schwerer, sodass Herr Müller einen Antrag auf Pflegegrad stellt.
Nach Prüfung des Medizinischen Dienstes wird ihm eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit attestiert, da er im Bewertungssystem mehr als 12,5 Punkte erreicht.
Die monatliche Kostenrückerstattung in Höhe von 125,00 Euro kann Herr Müller nutzen, um eine helfende Hand im Haushalt zu bezahlen. Für eine altersgerechte Wohnraumanpassung kann er einmalig einen Zuschuss von 4.000,00 Euro bei der Pflegekasse beantragen.