Barrierefreiheit – der Schlüssel zur Inklusion

Treppen, zu enge Aufzüge oder Bordsteinkanten – überall befinden sich Barrieren im Alltag, die Menschen mit Beeinträchtigungen das Leben schwer machen.

So sehr die Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit noch am Anfang stehen mag, bedeutet sie dort, wo sie gelingt, nicht nur für den jeweils Betroffenen, sondern auch für sein Umfeld, eine wesentliche Erleichterung. Stellen wir die Belange von Alten, Kranken und Behinderten mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, damit diese Menschen sich frei, gleichberechtigt und ohne Barrieren als Teil unserer Gemeinschaft bewegen können.

Wieso brauchen wir Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit hilft Menschen mit und ohne Behinderung. Ein Aufzug bringt sowohl Eltern mit Kinderwagen, als auch Behinderte im Rollstuhl oder Menschen mit Rollator in die oberen Etagen eines Gebäudes. Texte in einfacher Sprache und mit erklärenden Bildern kommen Menschen mit Lernschwierigkeiten ebenso zu Gute wie beispielsweise Menschen, die wenig Deutsch sprechen.

In den letzten Jahrzehnten hat in Deutschland ein schrittweises Umdenken in Bezug auf Barrierefreiheit eingesetzt. Auch wenn Jugend, Gesundheit und uneingeschränkte Leistungsfähigkeit als gesellschaftliche Ideale gelten, weiß man doch, dass sie allenfalls teilweise, nur für eine begrenzte Zeitspanne und für eine immer kleinere Gruppe der Bevölkerung umsetzbar sind. 

Es gibt inzwischen in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung, aber nur 4% der Behinderungen sind angeboren. Durch Unfälle, Krankheiten oder das Alter können Menschen dauerhaft oder zeitlich begrenzt eingeschränkt sein. Machen wir uns mit Blick auf unsere hohe Lebenserwartung stark für ein Leben ohne Barrieren! 

Was bedeutet „barrierefrei“?

Damit die Gestaltung von Einrichtungen und Informationen als barrierefrei bezeichnet werden kann, müssen sie die folgenden Anforderungen erfüllen. Sie müssen:

  • auffindbar,
  • zugänglich und 
  • nutzbar sein.


Das bedeutet, beeinträchtigte Menschen können Gebäude und Wege aber auch Internetseiten und technische Geräte, die als barrierefrei gekennzeichnet sind, selbstständig und ohne Erschwernis benutzen.

Was steht über Barrierefreiheit im Gesetz?

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): In dieser wird deutlich gemacht, dass die Menschenrechte für jeden Menschen gelten – ohne Einschränkung. Hier werden rechtliche Standards vorgegeben wie die Beschaffenheit von öffentlichen Gebäuden.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz ist der rechtsverbindliche Anspruch auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben festgehalten. Die Hauptpunkte des verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetzes bestehen aus einem Benachteiligungsverbot und einer Pflicht zur Barrierefreiheit. Verbindlich sind diese für staatliche Stellen des Bundes – also bestimmte Ämter und Behörden – und den öffentlichen Raum. Für die Privatwirtschaft gelten bisher nur Zielvereinbarungen bzw. Absichtserklärungen.
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Die Guidelines legen Richtlinien für das Internet fest. Texte im Internet sollten beispielsweise leicht verständlich und lesbar sein, Videos und Bilder mit alternativen Texten hinterlegt werden. 
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV): Die Verordnung hält fest, dass Behörden und die Bundesverwaltung barrierefreie Internetauftritte anbieten müssen.

Barrierefreiheit betrifft viele verschiedene Einschränkungen

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur eine ungehinderte Bewegungsmöglichkeit im öffentlichen und privaten Raum, sondern bezieht alle Aspekte der sozialen und gesellschaftlichen Lebensbereiche mit ein. Barrierefreiheit bezieht sich auch nicht nur auf Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sondern auch auf andere Behinderungen. 

Ein taubstummer Mensch z.B. kann in der Regel ohne Schwierigkeiten öffentliche Verkehrsmittel benutzen, ein gehbehinderter oder blinder jedoch oft nicht. Diesen ist es hingegen meist ohne weiteres möglich, den Gesprächen anderer zu folgen, oder Nachrichten im Radio zu hören. Der Inhalt von Film und Fernsehen erschließt sich wiederum auf Anhieb nur denen, die über ein uneingeschränktes Seh- und Hörvermögen verfügen. Menschen mit verminderten geistigen Fähigkeiten werden Schwierigkeiten beim Verständnis komplexer Textzusammenhänge haben.

An diesen Beispielen wird deutlich, wie groß die Bandbreite von Einschränkungen ist, die zu Behinderungen führen können. Barrierefreiheit ist also ein komplexes Thema, bei dem verschiedene Formen körperlicher und geistiger Behinderungen mitgedacht werden müssen. 

Barrierefreie Wohnung: Anforderungen für eine angenehme Mobilität

Tatsächlich erscheint uns die Einschränkung körperlicher Bewegungsfreiheit – der Mobilität – am auffälligsten, wahrscheinlich auch, weil sie uns am vertrautesten ist. Fast jeder ist sich bewusst, dass mit zunehmendem Alter Knien, Bücken, Sitzen, Aufstehen und schließlich das Gehen beschwerlicher wird und auch im jüngeren Alter – z.B. nach Verletzungen oder am Ende einer Schwangerschaft – uneingeschränkte Beweglichkeit keineswegs immer garantiert ist.
Eine barrierefreie körperliche Mobilität wird erreicht, wenn:

  • Orte eigenständig erreicht werden können, beispielsweise mit Aufzug oder Treppenlift
  • Betroffene nicht getragen oder geschoben werden müssen
  • Zugang und Nutzung ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sind
  • Zugänge auf „allgemein übliche Weise“ gewährleistet werden können (beispielsweise durch den Vordereingang einer Einrichtung)


Wenn der Bau diese Möglichkeiten nicht hergibt, können Hilfsmittel wie beispielsweise mobile Rollstuhlrampen die Barrierefreiheit gewährleisten.

Wie unterscheiden sich die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“?

Im öffentlichen Bereich bedeutet „barrierefrei“ automatisch „rollstuhlgerecht“. Im privaten Wohnbereich gilt dies jedoch nicht. Es gibt dort zwei unterschiedliche Vorgaben, d.h. eine als barrierefrei ausgewiesene Wohnung ist nicht in jedem Fall auch rollstuhlgerecht. Die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind – im Gegensatz zu den Begriffen „senioren- oder altersgerecht“ – gesetzlich definiert und zwar durch eine bestimmte (DIN)Norm, die beim Bauen erfüllt werden muss:

  • größerer Bewegungsspielraum notwendig, z.B. durch die Erweiterung von Türöffnungen, die Berücksichtigung von „Wendekreisen“, der Höhe, in der Tür- und Fenstergriffe angebracht sind 
  • behindertengerechte Ausstattung von Küche, Wohnzimmer, Schlafräumen und Bad z.B. mit einem Badewannenlift
  • größer bemessene Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer


Bei der (eigenen) Inneneinrichtung der Räume ist es wichtig, Stolperfallen zu vermeiden. Ein loser Teppich auf sonst rutschfestem Untergrund bedeutet ein großes Risiko, doch zu stürzen; ebenso ein mit Topfpflanzen vollgestelltes Fensterbrett, das erst freigeräumt werden muss, um an den in richtiger Höhe angebrachten Fenstergriff zu kommen. Zu empfehlen ist immer ein Hausnotrufsystem, falls es doch einmal zu einem Unfall kommen sollte.

Förderung für barrierefreies Bauen: Wer ist zuständig?

Die Ausgestaltung einer behindertengerechten Bauweise ist Ländersache. So wird die Barrierefreiheit beispielsweise in Schulen oder im öffentlichen Nahverkehr in unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung umgesetzt.

Soll ein barrierefreies Haus oder Bürogebäude gebaut werden, besteht die Schwierigkeit manchmal darin, dass die Zuständigkeit den Aufgabenbereich verschiedener Sozialleistungsträger berühren kann:

  • Krankenkassen 
  • Pflegekassen 
  • Berufsgenossenschaften 
  • Agentur für Arbeit 
  • Integrationsamt 


Wer für wen, für was und für wie lange Leistungen bzw. Kosten übernimmt, ist oft weniger klar als es wünschenswert wäre. Gute Ansprechpartner sind auch hier „professionelle Helfer“ wie Ärzte, Sozialarbeiter und Mitarbeiter von Beratungsstellen oder entsprechende Selbsthilfegruppen. Pflegebedürftige und/oder deren pflegende Angehörige finden „gebündelten Rat“ bei Mitarbeitern ihres zuständigen Pflegestützpunktes.

Wie funktioniert ein behindertengerechter Umbau?

Der Umbau von Wohnraum lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe durch Zuschüsse aus der Pflegekasse finanzieren. Entsprechende Förder- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bietet auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Der Einsatz von Alltags- und/oder Pflegehilfen bietet eine weitere Möglichkeit, möglichst lange ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Informieren Sie sich über die Möglichkeit, ein Pflegebett oder andere Hilfen wie einen Homelift zu erhalten, damit Betroffene in Ihrem Zuhause angenehm leben können.

 

Weiterführende Informationen

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